JCC 2020 Vertrag

Hier ein Auszug des Vertrages und die für uns inakzeptablen Punkte rot markiert & in blau und Klammern unser Kommentar dazu:

Gegenstand des Wettbewerbs ,,JuliensCoronaCypher 2020 (JCC 2020)“ sind Musikvideobeiträge, die auf den oben genannten Youtube-Kanälen veröffentlicht werden.

Hiermit übertrage ich für alle im Rahmen der „JCC 2020“ entstandenen Aufnahmen (Bild und Ton) sämtliche mir zustehende Nutzungs-und Verwertungsrechte, einschließlich derer am eigenen Bild und Namen, auf den Betreiber der Youtubekanäle Juliensblog/ JuliensBlogBattle / nachfolgend: JuliensBlog) und zwar ohne örtliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkungen. Dies beinhaltet auch die Rechte zur Vervielfältigung und Speicherung auf Speichermedien, zum Betrieb auf Computern und anderen datenverarbeitenden Geräten, zur öffentlichen Zugänglichmachung auf den dafür bestimmten Internetseiten, zur Bearbeitung und Umarbeitung, die durch Bearbeitungen oder Umarbeitungen geschaffenen Ergebnisse in der gleichen Weise wie die ursprüngliche Fassung zu nutzen und zu verwerten.

Ich verzichte auf mein Recht zur eigenen Vervielfältigung/Verwertung aller von mir im Zuge der JCC 2020 entstandenen musikalischen Beiträge. (Das Problem: Es gibt keinerlei zeitliche Begrenzung. Der Song ist für IMMER „im Besitz von Julien“ Man könnte ganz einfach auf 5 oder 10 Jahre beschränken, ohne das es Julien weh tut und würde einen Hauch von Fairness zeigen.)

Ich bin damit einverstanden, dass die gefertigten Aufnahmen in jeglicher Form durch den Youtubebenutzer JuliensBlogBattle oder durch von Ihm beauftragte Dritte verwertet werden; dies schließt auch die kommerzielle Verbreitung, Veröffentlichung und den Vertrieb der betreffenden Aufnahmen in allen Medien (Das Problem: „in alle Medien“ Man kann auch hier z.B. auf Youtube und Spotify einschränken. Es gilt hier wie immer: der Künstler hat absolut keinerlei Rechte mehr an dem Song) ein. JuliensBlog behält sich das Recht vor, mein Produkt zu kürzen, zu kommentieren oder mit visuellen Markierungen zu versehen. Mein Künstlername und Textzeilen meiner Runden dürfen auf Merchandise-Artikel gedruckt und vertrieben werden. (Das Problem: Wieso nimmt sich Julien zusätzlich! das Recht auch mit Merchandise-Artikel, ohne Gewinnbeteiligung und Absprache des Künstlers, Geld zu verdienen?)

Musikalische Zusammenarbeiten sind grundsätzlich vorher mit Julien Sewering abzusprechen und werden dann gegebenenfalls gestattet.

Ehemalige Teilnehmer, die ein vorheriges Turnier vorzeitig verlassen haben, disqualifiziert wurden oder Individuen, die JuliensBlog-Turniere oder den Veranstalter versucht haben in Verruf zu bringen, sind grundsätzlich von jeglicher Zusammenarbeit mit JCC2020-Teilnehmern ausgeschlossen. Auch das Erwähnen solcher Individuen ist zu unterlassen.

Die gleichzeitige Teilnahme oder Mitwirkung an anderen Rap/Battle/Musik- Tunieren, egal ob als Teilnehmer, Featuregast oder nur als Auftritt im Musikvideo, ist für den gesamten Teitraum der JCC 2020 ausgeschlossen. Wettbewerbsbeiträge, deren Inhalte ganz oder teilweise den geschützten Werken anderer Urheber ohne deren Zustimmung entnommen sind oder in sonstiger Weise die Rechte Dritter verletzen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Abgesehen vom Preisgeld, werde ich an dem Erlös durch die Veröffentlichung durch JuliensBlog nicht beteiligt. Alle Preisgelder werden zeitgleich am Ende der JCC ausbezahlt und sind damit abgegolten….